Eingeschränkter Ruderbetrieb ab sofort möglich – Einer-Rudern erlaubt

Lichtblick nach langer Pause: Einer-Rudern ist ab sofort wieder erlaubt

Seit Donnerstag (7. Mai 2020) ” ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden“

Die Verantwortlichen des RCS hatten die Situation stets verfolgt, waren dann aber auch etwas überrascht über die sofortige Wirkung der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen sind getroffen worden, um gemäß der Verordnung einen eingeschränkten Ruderbetrieb zu ermöglichen.

Leider kann aktuell nur das Einer-Rudern erlaubt werden. Dazu darf nur die obere Bootshalle genutzt werden. Außer der oberen Bootshalle und den Toiletten im Eingangsbereich sind alle Räumlichkeiten gesperrt. Ein Aufenthalt auf dem Vereinsgelände darf nur zur Vor- und Nachbereitung der Trainingseinheiten stattfinden. Näheres findet ihr weiter unten.

Die verbleibenden Einschränkungen wurden für die Wiederaufnahme des Ruderbetriebs in Form der folgenden Regeln verfasst. Alle Mitglieder sind angehalten, sich strikt an die Regeln zu halten! Alle Schlüsselinhaber sind verantwortlich für die Einhaltung der Vorgabe des Landes NRW!

Hier findet ihr die Regeln als PDF zum Download

Vielen Dank für euer Verständnis!

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