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SUMMARY:Eingeschränkter Ruderbetrieb freigegeben
DESCRIPTION:### Update 08.03.2021 ###\nEingeschränkter Ruderbetrieb freigegeben ab 22. Februar!\nNach 2 Monaten komplett-Sperrung erreicht die Sportvereine eine positive Botschaft der Landesregierung: „Der Sport allein\, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes auf Sportanlagen unter freiem Himmel einschließlich der sportlichen Ausbildung im Einzelunterricht ist ab dem 22. Februar wieder zulässig. Zwischen den verschiedenen Personen oder Personengruppen\, die gleichzeitig Sport auf Sportanlagen unter freiem Himmel treiben dürfen\, ist dauerhaft ein Mindestabstand von fünf Metern einzuhalten.“ \nDas bedeutet aktuell für den Ruderbetrieb: Rudern im 1x und 2x freigegeben oder im 4x(+)\, wenn die Ruderer aus höchstens 2 Haushalten kommen. Jugendliche dürfen nur mit Motorboot-Begleitung raus. Wenn 1x gerudert wird\, ist das auch Erwachsenen nur mindestens Paarweise erlaubt mit der Möglichkeit für jeden\, per Handy Hilfe rufen zu können! \nWir können den allgemeinen Ruderbetrieb damit nicht wieder aufnehmen\, aber für Regatta-Ruderer / Leistungssport wieder eine eingeschränkte Rudermöglichkeit ermöglichen. Zusätzlich zum Einzelunterricht ist Training nur mit Ruder*innen möglich\, die mindestens einen Landeskader-Status haben. Wir hoffen auf eine mögliche weitere Öffnung zum Beginn der offiziellen Rudersaison im April. \nDie konkret für den Ruderbetrieb geltenden Regeln werden an die aktiven Ruderer verteilt. Sollte jemand die Regeln nicht erhalten haben\, bitte um kurze E-Mail. \n### Update 15.12.2020 ###\nBootshaus und Vereinsgelände ab dem 16.12.2020 gesperrt!\nAuf Basis der geltenden Corona-Schutzverordnung müssen wir leider erneut das gesamte Vereinsgelände für jegliche Nutzung sperren. \nSchlüsselinhaber sind verantwortlich für die Einhaltung der Vorgabe des Landes NRW! \n### Update 30.05.2020 ###\nRudern im Mannschaftsboot und Gruppentraining wieder möglich!\n\nDusch-\, Wasch-\, Umkleide-\, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume auf und in öffentlichen und privaten Sportanlagen dürfen mit geeigneten Vorkehrungen (Hygiene\, Infektionsschutz\, Zutrittskontrolle\, Einhaltung Mindestabstand) genutzt werden (Toiletten weiterhin).\nIm Freien ist auch nicht kontaktfreier Sport (also ohne Mindestabstand) als Training in Gruppen von maximal 10 Personen möglich.\nSportfreianlagen dürfen von bis zu 100 Zuschauern betreten werden\nBitte beachtet die Regeln für den Betrieb am RCS: Hier findet ihr die aktualisierten Regeln als PDF zum Download\n\n### Update 06.05.2020 ###\n„Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.\nEin Abstand zwischen Personen von 1\,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-\, Wasch-\, Umkleide-\, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden“ \nDie Verantwortlichen des RCS hatten die Situation stets verfolgt\, waren dann aber auch etwas überrascht über die sofortige Wirkung der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes NRW. Die notwendigen Vorbereitungsmaßnahmen sind getroffen worden\, um gemäß der Verordnung einen eingeschränkten Ruderbetrieb zu ermöglichen. \nLeider kann aktuell nur das Einer-Rudern erlaubt werden. Dazu darf nur die obere Bootshalle genutzt werden. Außer der oberen Bootshalle und den Toiletten im Eingangsbereich sind alle Räumlichkeiten gesperrt. Ein Aufenthalt auf dem Vereinsgelände darf nur zur Vor- und Nachbereitung der Trainingseinheiten stattfinden. Näheres findet ihr weiter unten. \nDie verbleibenden Einschränkungen wurden für die Wiederaufnahme des Ruderbetriebs in Form der folgenden Regeln verfasst. Alle Mitglieder sind angehalten\, sich strikt an die Regeln zu halten! \nHier findet ihr die Regeln als PDF zum Download \n### Update 30.04.2020 ###\nDie Verlängerung der Maßnahmen durch das Land NRW betreffen weiterhin die Sportvereine in unverändertem Ausmaß. Wir müssen den Sportbetrieb daher weiter bis zum 10. Mai ruhen lassen. \n### Update 17.04.2020 ###\nDie Verlängerung der Maßnahmen durch das Land NRW betreffen weiterhin die Sportvereine in unverändertem Ausmaß. Wir müssen den Sportbetrieb daher weiter bis zum 3. Mai ruhen lassen. \n### Update 15.03.2020 ###\nLiebe Mitglieder\, \nwir hatten schon am 13.03. den Sportbetrieb bis zum 31.03. ausgesetzt. Die Landesregierung NRW hat am 15. März weitere Maßnahmen beschlossen\, auf deren Basis wir diese Vorgabe nun bis zum 19. April verlängern und das Bootshaus komplett schließen! Der entscheidende Absatz aus der Pressemitteilung des Landes NRW (15.03.2020): \n„Ebenso ab Dienstag sind Zusammenkünfte in Sportvereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen\, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich nicht mehr gestattet.“ \nVielen Dank für euer Verständnis!\nDer Vorstand \nSchlüsselinhaber sind verantwortlich für die Einhaltung der Vorgabe des Landes NRW! \nlfd. aktualisierte Homepage DOSB\nlfd. aktualisierte Homepage LSB\nlfd. aktualisierte Mitteilung Homepage DRV\n 
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LOCATION:Ruderclub Sorpesee 1956 e.V.\, Am Sorpesee 43\, Sundern\, 59846\, Deutschland
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